In den meisten Bundesländern wird das Nachlassgericht von anderen Behörden nicht über den Todesfall unterrichtet, weshalb es dort einer Mitteilung an das zuständige Nachlassgericht bedarf. Unterrichten Sie so bald wie möglich das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall.

Sofern ein Testament vorgefunden wurde, ist dies umgehend dem Nachlassgericht abzuliefern. Ansonsten fragen Sie beim Nachlassgericht, ob der Erblasser ein Testament errichtet hat.