Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt seit dem 17.08.2015 in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemark. Es legt fest, welche nationale Erbrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU-/Auslandsbezug Anwendung findet.