Ein Rentenvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem dem Vermächtnisnehmer eine lebenslange oder zeitlich befristete Rentenzahlung zugewandt wird. Der Erblasser wählt ein Rentenvermächtnis, wenn er nicht möchte, dass das vermachte Geld sofort in einer Summe, sondern ratenweise als Rente ausbezahlt wird.

Diese Gestaltung bietet sich an, um den Begünstigen für eine bestimmte Zeit zu versorgen. Gleichzeitig kann hierdurch aber auch verhindert werden, dass das Vermögen zweckentfremdet oder verschwendet wird.

Auch wenn die Befürchtung besteht, dass staatliche Stellen auf das Vermögen des Begünstigen zugreifen könnten, kann statt einer Erbeinsetzung ein Rentenvermächtnis erwogen werden, das sich innerhalb der sozialrechtlich anrechnungsfreien Beträge befindet.