Zum Nachlass gehört oftmals nicht nur das Privatvermögen des Erblassers, sondern auch betriebliches Vermögen, sei es in Form von Anteilen an einer Gesellschaft oder in Form einer Inhaberschaft. Immer wieder sehen sich Erben oder die Geschäftsleitung größerer Unternehmen mit extremen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn der Geschäftsinhaber verstirbt. Auch die Frage des Nachfolgers des verstorbenen Geschäftsinhabers ist oftmals schwer zu lösen, zumal wenn der Erblasser im Testament keine entsprechende Regelung getroffen hat oder eine Nachfolgeklausel im Testament den Regelungen des Gesellschaftsvertrags widerspricht.

Auch die Frage, wie das Unternehmen steuerlich zu bewerten ist, bedarf einer fachkundigen Analyse.