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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht / Patrick M. Zagni

Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Patrick M. Zagni erwarb seine Anwaltszulassung 1997. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in den Rechtsgebieten des Erb-, Bank- und Kapitalmarktrechts.

Diese Spezialisierung wurde konsequent ausgebaut und führte dazu, dass er sofort nach dessen Einführung 2008 den Titel des „Fachanwalts- für Bank- und Kapitalmarktrecht“ erwarb. In 2019 absolvierte Herr Rechtsanwalt Zagni erfolgreich den Kurs zum "Fachanwalt für Erbrecht".

Seit 2021 darf Rechtsanwalt Patrik M. Zagni den Zusatztitel: Fachanwalt für Erbrecht führen.

Seit einigen Jahren ist Rechtsanwalt Zagni auch Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Studiengang „Wirtschaftsrecht“ für das Vertiefungsfach „Bankrecht, Verbraucherkreditrecht“.

Somit verfügt Herr Rechtsanwalt Patrick M. Zagni neben einer reichhaltigen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfahrung über das notwendige Spezialwissen, um die teilweise hochkomplexen Sachverhalte schnell und rechtssicher einordnen zu können.

Sonstiges | Mitgliedschaften

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein

Mitglied im Deutschen AnwaltVerein (DAV) und im AnwaltVerein Stuttgart

Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für den Fachanwalt „Bank- und Kapitalmarktrecht“

Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Studiengang „Wirtschaftsrecht“ (Fach: „Bankrecht, Verbraucherkreditrecht“)

Mitglied in der Bankrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.

Mitglied im deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht tätig Mitglied im deutschen Anwaltsverein und tätig in der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht

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