Unter einer Auflage versteht man eine letztwillige Anordnung des Erblassers, mit welcher er den späteren Erben oder Vermächtnisnehmern zu einer bestimmten Leistung verpflichten möchte, ohne dem Begünstigten allerdings ein Recht auf die Leistung zukommen zu lassen. Wenn der Erblasser seine Auflage in seiner letztwilligen Verfügung angeordnet hat, sind die Beschwerten verpflichtet, diese Anordnung zu befolgen.
Beispiel einer Auflage: etwa die Verpflichtung zur Grabpflege, die Übernahme bestimmter Kosten, die Versorgung eines Tieres, aber auch Verfügungsbeschränkungen
Die Vollziehung einer Auflage können der Erbe, der Miterbe und derjenige verlangen, welchem der Wegfall des mit der Auflage Beschwerten unmittelbar zustande kommen würde. Beachtet demnach der mit einer Auflage beschwerte Erbe die Auflage nicht (z.B. Grabpflege), so kann die Erfüllung von demjenigen gerichtlich durchgesetzt werden, der Erbe wäre, wenn nicht der Beschwerte geerbt hätte. Dieser kann sogar im Falle der beharrlichen Weigerung unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe der Zuwendung verlangen, mit der die Auflage verbunden war.