Ihr Anwalt für Bankrecht

Das Bankrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank bzw. der Sparkasse. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden stetig umfangreicher und komplexer und finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen – auf nationaler und europäischer Ebene – verteilt.

Das Bankrecht umfasst insbesondere:

Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Bankvertragsrecht,
  • das Konto und dessen Sonderformen;

Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung (Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld);

Zahlungsverkehr, insbesondere

  • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
  • EC-Karte und Electronic-/Internet – Banking,
  • Kreditkartengeschäft;

Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung;

Leasing / Factoring;

Wertpapierhandel, Börsentermingeschäfte;

Anlageberatung, Prospekthaftung;

Bankentgelte, -gebühren.

Das Gebiet des Bankrechts umfasst sämtliche Fragen des Private Bankings und des Zahlungsverkehrs, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr sowie EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking und Kreditkarte. Zudem decke ich die verschiedenen Darlehensarten, das Leasing/Factoring, die Refinanzierung und Fragen des Wertpapierhandels ab.

Meine Tätigkeit erstreckt sich auch auf sämtliche rechtlichen Probleme der Vermögensverwaltung und -verwahrung, der Aufklärungs- und Informationspflichten (Anlageberatung) sowie auf Fragen im klassischen Bankvertragsrecht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Zulässigkeit von Bankgebühren.

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Beratung bei der Sanierung und Umstrukturierung von Krediten sowie die rechtliche Begleitung bei der Konzeption und Abwicklung von Investitionen.

Neben der Beratung bildet die Vertretung meiner Mandanten vor Gericht und den zuständigen Behörden einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit.