Ihr Rechtsanwalt Patrick M. Zagni
Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Patrick M. Zagni ist bereits seit seiner Anwaltszulassung 1997 im Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig.
Diese Spezialisierung wurde konsequent ausgebaut und führte dazu, dass er sofort nach dessen Einführung 2008 den Titel des “Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht” erwarb.
Daneben hat Herr Rechtsanwalt Patrick M. Zagni 2019 erfolgreich den Fachanwaltskurs absolviert und darf seit Dezember 2021 den zusätzlichen Titel: “Fachanwalt für Erbrecht“ führen.
Seit einigen Jahren ist Rechtsanwalt Zagni auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Studiengang „Wirtschaftsrecht“ für das Fach „Bankrecht, Verbraucherkreditrecht“.
Somit verfügt Rechtsanwalt Patrick M. Zagni neben einer reichhaltigen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfahrung über das notwendige Spezialwissen, um die teilweise hochkomplexen Sachverhalte schnell und sicher einschätzen zu können.
Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein
Mitglied im Deutschen AnwaltVerein (DAV) und im AnwaltVerein Stuttgart
Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für den Fachanwalt „Bank- und Kapitalmarktrecht“
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Studiengang „Wirtschaftsrecht“ (Fach: „Bankrecht, Verbraucherkreditrecht“)
Mitglied in der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
Ihr Team der Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung
Unser engagiertes Kanzleiteam steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen. Beim ersten persönlichen Treffen werden wir uns die Zeit nehmen, Ihnen unser Team ausführlich vorzustellen und Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Dienstleistungen und Kompetenzen zu geben. Dabei möchten wir sicherstellen, dass Sie sich gut informiert und bestens betreut fühlen.
Unsere Stärken …… wollen wir nicht extra hervorheben.
Es ist für uns sowohl Motivation als auch Ansporn, wenn wir nicht nur unsere Mandanten zufriedenstellen, sondern auch von der Gegenseite Anerkennung erhalten. Letztendlich ist ein Rechtsanwalt Vertreter seiner Partei (Mandantschaft) und muss mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die rechtlichen Interessen seiner Mandanten durchsetzen – nichts anderes zählt.
Unsere Schwäche ……… liegt sicher darin, daß wir uns sehr viel Zeit für Sie und Ihre Probleme nehmen.
Sicher und gut beraten. Bei uns können Sie sich auch online über verschiedene Video-Call Dienste beraten lassen. Wir nutzen MS-Teams, Zoom u.w. Tools. Sprechen Sie uns einfach darauf an.