Nachlassverbindlichkeiten

Unter einer Nachlassverbindlichkeit versteht man Forderungen, die Dritte gegenüber dem oder den Erben geltend machen können. Dies sind insbesondere die sog. Erblasserschulden, also die noch vom Erblasser herrührenden Schulden, sowie die sog. Erbfallschulden, also die Verbindlichkeiten, die in Folge des Erbfalls selbst entstanden sind.

Zu beachten ist, dass auch bei vermeintlich hohen Nachlässen die Verbindlichkeiten (Schulden) die Aktiva (Vermögen) übersteigen können. In einem solchen Fall muss der Erbe, damit er nicht mit seinem eigenen Vermögen zur Haftung herangezogen wird, überlegen, ob er die Erbschaft nicht ausschlagen soll oder, wenn die Erbschaft nicht mehr ausgeschlagen werden kann, unbedingt die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass herbeiführen muss.