Abfindungen sind im Erbrecht sehr häufig anzutreffen. Sie sind vor allem ein Instrument bei der Nachfolgegestaltung, kommen aber auch bei der Auseinandersetzung des Nachlasses in Form von gütlichen Einigungen immer wieder vor. Sehr häufig werden Abfindungen vereinbart als Gegenleistung für Verzichte, bei der Aufhebung eines Erbvertrages.

Zu beachten ist, dass Abfindungen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen.