Alleinerbe ist, wer aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer testamentarischen Bestimmung als Einziger zum Erben berufen ist. Der Alleinerbe wird mit der Annahme der Erbschaft der alleinige Rechtsnachfolger des Erblassers mit sämtlichen Rechten und Pflichten (sog. Universalsukzession); er tritt somit voll umfänglich an die Stelle des Erblassers.

Zu beachten ist, dass der Rechtsnachfolger auch die Schulden des Erblassers übernehmen muss!