Der sog. Vorerbe ist ein Erbe, der zunächst nur bis einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt (den sog. Nacherbfall), längstens bis zu seinem Tod vor einem anderen (dem Nacherben) Erbe wird. Der Vorerbe ist erheblichen Beschränkungen unterworfen.

Der Erblasser kann den Vorerben jedoch von einer Vielzahl gesetzlicher Beschränkungen und Verpflichtungen befreien - dann spricht man von einem "befreiten Vorerben". Es ist allerdings zu beachten, dass dieser nicht von sämtlichen gesetzlichen Beschränkungen befreit werden kann!