Das Bewertungsgesetz (BewG) stellt als Norm des Steuerrechts einheitliche, teils sehr spezielle Regeln für die steuerliche Bewertung der unterschiedlichsten Vermögensgegenstände für sämtliche Steuerrechtsgebiete auf.

Es gilt für sämtliche Abgaben und Steuern des Bundes, jedoch wird auch im Landes- und Kommunalabgabenrecht auf die hier normierten Regelungen verwiesen.

Während für die Steuer Vermögensgegenstände des Erblassers ausschließlich nach dem Bewertungsgesetz bewertet werden, gelten im Übrigen, soweit vorhanden, andere Vorschriften für die Wertermittlung von Nachlassgegenständen (so etwa z.B. für die Bewertung von Immobilien die ImmoWertV).