Das Brieftestament ist eine in Form eines Briefes vom Erblasser errichtete Verfügung von Todes wegen. Diese Art eines Testaments ist gültig, wenn die Formerfordernisse für ein eigenhändiges Testament erfüllt sind und aus dem Dokument eindeutig hervor geht, dass eine letztwillige Verfügung errichtet werden soll, der Brief also mit Testierwillen geschrieben wurde.

Geht dagegen aus dem Dokument nicht eindeutig hervor, dass es das Testament des Erblassers darstellen soll, könnte es vor Gericht lediglich als persönlicher Brief an die Hinterbliebenen oder als Wunsch gewertet werden.

Wer aber ein Brieftestament z.B. mit der Überschrift ""Testament"" oder mit den Worten ""....übersende ich dir hiermit meinen letzten Willen"" versieht, kann einer solchen Fehleinschätzung vorbeugen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Erblasser, sofern zeitlich oder örtlich möglich, stets ein ordentliches Testament errichten und dieses in besondere amtliche Verwahrung geben.