Online-Banking, soziale Netzwerke, Streamingdienste: digitale Angebote sind nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert mit den Accounts bei Facebook, Google, Spotify und Co, wenn ein Mensch stirbt ?
Was wiegt mehr: das Erbrecht der Mutter einer Facebook-Nutzerin, die den Account ihrer verstorbenen Tochter einsehen möchte ? Oder das Fernmeldegeheimnis von Facebook?
Der Bundesgerichtshof hat hierbei am 12.07.2018 eine Grundsatzentscheidung getroffen und dem Erbrecht den Vorrang gegeben! Facebook muss der Mutter des toten Mädchens Zugang zum Nutzerkonto der Tochter gewähren! Auch Apple musste nach einem ähnlichen Urteil des Landgerichts Münster den Erben eines verstorbenen icloud-Nutzers den Zugang zu dessen account gewähren. Seine Erben erhofften sich, in seinen in der icloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe zu finden, die zu seinem Tod geführt hatten.
Wer festhalten will, welche seiner Daten gelöscht und welche vererbt werden sollen, kann dies in einem Testament regeln. Darin lässt sich festlegen, ob Online-Konten gelöscht oder der Familie bestimmte Daten nicht zugänglich gemacht werden sollen. Der Nutzer kann eine Person seines Vertrauens auch beauftragen, sich um die Umsetzung der im Testament festgelegten Wünsche zu kümmern. Alternativ dazu können Sie in einer so genannten Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die im Krankheits- oder Todesfall Ihre Nutzungsverträge kündigen oder Ihre Daten löschen darf.