Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestelltes amtliches Zeugnis, das eine oder mehrere Personen als Erben zur Zeit des Erbfalls ausweist und für den Rechtsverkehr feststellt, welcher Erbquote oder Verfügungsbeschränkung der Erbe unterliegt.
Der Erbschein dient somit der Sicherheit im Rechtsverkehr, sein Inhalt gilt im Rechtsverkehr aufgrund des öffentlichen Glaubens des Erbscheins als richtig. Mit der Europäischen Erbrechtsverordnung wurde nun ab dem 17.08.2015 auch ein “Europäisches Nachlasszeugnis” eingeführt, das relevant wird, wenn sich im Nachlass auch Vermögen im EU-Ausland befindet.