Mediation (im Erbrechtsstreit)

Die Mediation ist ein vertrauliches, strukturiertes und vor allem freiwilliges Verfahren, bei dem Konfliktparteien mit Hilfe einer oder mehrerer unabhängiger und neutraler Personen, den Mediatoren, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator hat hierbei keine Entscheidungsbefugnis, er führt lediglich die Parteien durch die Mediation.

Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet, fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass diese in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden.

Mangelhafte oder gar fehlende Erbfolgeregelungen führen oft zu Streit zwischen den hinterbliebenen Familienmitgliedern. Häufig werden Gerichte angerufen und so die Konfrontation der Parteien vertieft und unnötige Kosten verursacht.

Die Vorteile der Mediation liegen auf der Hand, wenn die Parteien tatsächlich bereit sind, zu einer dauerhaft tragbaren und fairen Lösung zu gelangen.