Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird. Von der Schenkungssteuer ist die Erbschaftssteuer zu unterscheiden, die auf Erwerbe von Vermögen aufgrund des Todes des bisherigen Vermögensinhabers, des Erblassers, anfällt.
Neben dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) wird die Schenkungssteuer – bis auf wenige Ausnahmen – nach den gleichen gesetzlichen Regeln wie die Erbschaftssteuer erhoben, weswegen sie zumeist unter dem Oberbegriff der Erbschaftssteuer behandelt wird.