Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge kann der Erblasser sein Vermögen über Generationen hinweg “kanalisieren”, da er mit dieser Erbeinsetzung bestimmen kann, wer wann nach ihm Erbe werden soll.
Denn nach §§ 2100, 2106 BGB kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei einem bestimmten Ereignis (nach Erbfall) Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer vor ihm Erbe (Vorerbe) geworden ist. Die Erbschaft fällt also zunächst dem Vorerben und später dem Nacherben zu.