Seit dem 01.01.2012 betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Das Register dient dem Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden.

In das Zentrale Testamentsregister werden - nunmehr verpflichtend - die Verwahrangaben zu notariellen Urkunden, aber auch die in amtliche Verfahrung gegebenen eigenhändigen Testamente aufgenommen. Die Registrierung von amtlich verwahrten und notariel beurkundeten Urkunden ist nunmehr verpflichtend. Die Registrierung erfolgt elektronisch bei notariellen Urkunden durch den Notar, bei in Verwahrung gegebenen eigenhändigen Testamenten beim zuständigen Amtsgericht.