Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht

Ich betreue bundesweit Mandanten im gesamten Spektrum des Kapitalanlagenrechts und nehme mir die Zeit, auf Ihre besonderen Belange und Ihre Situation einzugehen, um sachgerechte Lösungen zu erreichen.

Das Kapitalanlagenrecht umfasst insbesondere:

  • Anlageberatung, Anlagevermittlung;
  • Prospekthaftung;
  • Rechtsfragen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts;
  • Vermittler- und Beraterhaftung;
  • Kreditfinanzierte Kapitalanlagen wie:
    • Sämtliche Fondsarten (geschlossene und offene Immobilienfonds, Medien-, Schiffs- und Filmfonds u.a.),
    • Immobilien,
    • Treuhandmodelle;
  • Vermögensverwaltung;
  • Wertpapier- und Börsenhandel;
  • (Atypisch) Stille Beteiligungen;
  • Kombinierte Finanzierungsmodelle u.v.m.

Neben der Beratung und außergerichtlichen Verhandlungen bildet die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Auch grenzüberschreitende Tätigkeiten und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehören zu unserem Aufgabengebiet.

Die individuelle und partnerschaftliche Mandantenbetreuung steht bei uns im Vordergrund – Massenmandate, wie sie bei sogenannten Interessengemeinschaften üblich sind, wird es bei uns nicht geben.

Rechtsberatung bei Kapitalanlagen