Leider denken immer noch die wenigsten Menschen daran, wenn sie aufgrund des Alters oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die alltäglichen Geschäfte alleine durchzuführen. Auch jüngere Menschen können hiervon beispielsweise nach einem Unfall betroffen sein. Wer soll entscheiden, wenn man das selbst nicht mehr kann ?

Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass enge Angehörige automatisch handeln und Entscheidungen treffen können, wenn es um Situationen aufgrund des Alters, medizinischer Notfälle oder schwerwiegender Unfälle geht. Doch das ist nicht der Fall! Ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen wird das Vormundschaftsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, und der Betroffene hat keinerlei Mitsprache bei der Auswahl dieser Person, wenn er selbst nicht vorgesorgt hat.